Donnerstag, 17. Oktober 2013

17.10.13 - Bauantrag (3)

Gestern erhielten wir von unserer Hausfirma den `Wärmeschutznachweis´ in 3-facher Ausfertigung mit dem Vermerk, diesen zu unterschreiben und zwei Exemplare beim Bauamt als nachträgliches Bestandteil zum Bauantrag einzureichen.

Also stand ich pünktlich zur Öffnungszeit erneut beim Bauamt auf der Matte.

Ich kam sogar vor bis zur Sachbearbeiterin, die mir sagte, dass das Bauamt Nauen diese Nachweise nicht benötigen würde. Also war der Weg umsonst, dachte ich so bei mir und wollte mich schon fast wieder der Tür zuwenden.
Die Bearbeiterin hielt mich zurück und ein spontaner Griff zum Aktenberg genügte, um "unsere Akte" in den Händen zu halten. Sie sagte uns, dass wohl noch immer einige Angaben fehlen würden:

a> genaue Maß-/Höhenangaben durch unsere Hausbaufirma.
b> die Erläuterung, was wir mit dem Wochenendhaus im hinteren Teil unseres Grundstückes machen wollen,  denn hier müsste eine Nutzungsänderung in "Abstellfläche" erfolgen, da auf einem Grundstück nichtWohn- und Wochenendhaus gleichzeitig stehen dürfen. Das wäre in dieser Gegend nicht zulässig.
c> eine detaillierte Erklärung, warum wir die Zufahrt von der linken auf die rechte Seite des Grundstückes verlegen wollen.
d> desweiteren teilte sie mir mit, dass die Angaben der Hausbaufirma und der Firma der Luftwärmepumpe immer noch nicht ausreichend sein würden, um genau DIESE Luftwärmepumpe an DIESER Stelle zu bauen. Unser Grundstück liegt in einem reinen Wohngebiet und da wäre eine solche Pumpe gesetzlich gar nicht genehmigungsfähig!!! (Ich wurde spontan blass - was ein Glück nicht so auffiel, da ich die Sonne leider eh schon eine ganze Weile nicht mehr zu Gesicht bekommen hatte...)

Wir klärten schnell und unerwartet unbürokratisch die Punkte a bis c, aber für Punkt d müssen wohl noch intensive Gespräche mit unserer Hausbaufirma geführt werden.
Ich war nicht alleine mit meinen Gedanken, dass man uns gegenüber hätte erwähnen müssen, dass eine solche Luftwärmepumpe in unserem Gebiet nicht zulässig ist! Denn bei unserer Hausplanung, dem anschließenden Vertagsabschluss und der hiernach erfolgenden 1-monatigen Vertragsprüfung durch die Hausbaufirma war unserer Hausbaufirma die gesamte Zeit der (ihnen vorliegende) Bebauungsplan unserer Gegend bekannt. Wir hatten zudem eine Vorortbegehung mit dem eventuellen Bauleiter und des Maklers unserer Hausbaufirma. Außerdem wurde der Bebauungsplan durch die Hausbaufirma dem Bauantrag beigefügt.
Kein Ausschluss bzw. kein "Kleingedrucktes" geht aus dem Vertrag hervor, dass diese Pumpe ggf. nicht bei uns gebaut werden könne.
Jetzt bin ich ja mal wirklich gespannt, wie uns die Firma entgegen kommen möchte, denn wir sind nicht gewillt ca. 4000,-Euro mehr zu zahlen für eine höherwertige und somit in unserem Gebiet zulässige Luftwärmepumpe.
                                               Ich werde berichten!!!

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