Sonntag, 15. September 2013

12.09.13 - Bauantrag (1)



Wir fuhren, beladen mit dem Bauantrag (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren) und dem Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung, voll positiver Aufregung zum Bauamt nach Nauen. Beim Abgeben den Antrages (und Blick in die Augen der Bearbeiterin) hatte ich kurzzeitig ein merkwürdiges Gefühl im Magen - welches ich erst zwei Tage später einzuordnen wusste:

Wir bekamen Post!!!  
Und mein flaues Gefühl im Magen änderte sich dezent ausgedrückt zu leichten Krämpfen! 
>> Wir erhielten ein mit diversem Fettdruck übersähtes Schreiben vom Bauamt:

- Die Voraussetzungen gem. §57 (1) BbgBO zur Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens liegen nicht vor: Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes nach §30 (1) oder (2) des Baugesetzbuches. 
(nun heißt es 3 Monate warten anstatt nur 4-6 Wochen! *schniiiiiiiiiiiiiiiiiiief*)

> Der Bauantrag ist unvollständig! sagte man uns fettgedruckt!

- diverse Angaben zu den Bauzeichnungen sind von der Hausfirma
  zu erbringen  (für mich sahen die vorhandenen schon recht genau aus!
  Aber ich bin ja nur ein Laie.)

- Was ist im Spitzboden geplant (Stauraum - was sonst?)

- Warum wollen wir die vorhandene Zufahrt umlegen (Is´ doch völlig
  egal, wo wir von der vorhandenen Staubpisten=Straße ("Offroad fahren"
  nennt man das, dort wo unser Herz wohnt...) auf unser Grundstück
  holpern wollen, so   lange noch gar keine feste Straße mit eigenen Grund-
  stückszufahrten existiert, oder?)


- Was geschieht mit der Laube (laut § 17 BbgBauVorlV beim Abriss
  von Gebäuden   mit nicht mehr als 500m³ umbautem Raum nicht mal eine
   Anzeigepflicht von Nöten.   "so what?")

- Fällgenehmigung der entsprechenden Bäume (Is klar, wird nachge-
  reicht! Wollten   wir aber eigentlich erst im Oktober einreichen, wo es kos-
  tenneutral gewesen wäre -   da man dann keine Ausnahme-/Sondergeneh-
  migung benötigt hätte.)

und(!!!) --- die Luft/Wasser-Wärmepumpe (aroTHERM VWL) aus 
unserem vertraglich festgelegten Öko-Tech aroV-Paket (was aus 
unserem Haus ein KfW-E70 Haus macht) ist laut Bauamt mit dieser
Schallleistung  ist nicht zulässig außerhalb des Wohnhauses!
  (OMG - und was nun??? Uns wurde sie doch bereits verkauft, obwohl
   man den amtlichen Lageplan kannte, wo sich das Baugebiet befindet.)

Und wir sollten alle Unterlagen bis zum ... (blablabla) erbringen, denn sonst würden Sie uns den Antrag zu unseren Kosten zurückschicken!

Und wir dachten schon, wir hätten jetzt mal eine kurze Verschnauffspause...

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