Dienstag, 24. September 2013

24.09.13 - Bauantrag (2)

Heute waren endlich die Öffnungszeiten des Bauamtes Nauen mit uns gnädig und ich habe die "fehlenden" Unterlagen nachgereicht. (...immer schön freundlich - versteht sich...)

Nun sollte der Bauantrag (erneut) vollständig sein.

Zumindest liegt jetzt alles was angefordert wurde in dreifacher Ausfertigung (unterschrieben) beim Bauamt und kann dort vor sich hinschmoren...

Drückt die Daumen, dass es überraschenderweise doch schneller geht als erwartet.

Freitag, 20. September 2013

20.09.13 - "trari trara"

Trari trara, die Post war da! 

Heute kam die Post von der KHD mit den fehlenden Nachweisen und Informationen bzw. den genauen Hinweisen darauf, wo das Bauamt die `fehlenden´ Informationen im bereits vorliegenden Bauantrag finden kann.

Abermals ein liebes Dankeschön an die schnelle Bearbeitung bei der KHD.

Leider müssen wir bis Dienstag warten, bis wir die Unterlagen beim Bauamt einreichen können - dank der herrlichen Öffnungszeiten.

Gestern war ich (auf dringlichen Hinweis des Bauamtes(!)) beim Grünflächenamt, um die Fällgenehmigung für eine im Baufeld stehende Fichte zu beantragen. Etwas irretiert verließ ich das Grünflächenamt mit der Information, dass die Fällgenehmigung erst mit Baugenehmigung erteilt wird - und die Dame vom Grünflächenamt hat die Baugenehmigung (natürlich) noch nicht bei sich vorliegen.

        *wunder*grübel* ...natürlich nicht - das dauert ja auch
                                       noch ca. 3 Monate(!)

Ich drücke meine Vermutungen mal ganz vorsichtig aus: Es hat hier für mich den Anschein als hat das Bauamt lediglich nach zusätzlichen Mängeln im Bauantrag gesucht - aus was weiß ich für Gründen!?!

Mittwoch, 18. September 2013

18.09.13 - Baum gepflanzt!

Unser erstes Bäumchen
Wir haben heute aus lauter Frust weil alles stagniert ein paar (50!) Heckenpflanzen gesetzt (rechts im Bild) und haben gemeinsam "feierlich" unser erstes Bäumchen gepflanzt!

Während wir so buddelten klingelte das Telefon und die KHD war (bezüglich unserer Bauantrags-Probleme) am anderen Ende der Leitung. Man sicherte uns zügige Klärung zu. Bei der Kollegin der KHD fühlen wir uns bisher auch wirklich sehr gut beraten und aufgehoben. Wir sind guter Dinge, dass man uns bezüglich der Luft/Wasser Wärmepumpe, die vom Bauamt bemängelt wurde, eine Lösungsmöglichkeit aufzeigt.

Sonntag, 15. September 2013

12.09.13 - Bauantrag (1)



Wir fuhren, beladen mit dem Bauantrag (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren) und dem Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung, voll positiver Aufregung zum Bauamt nach Nauen. Beim Abgeben den Antrages (und Blick in die Augen der Bearbeiterin) hatte ich kurzzeitig ein merkwürdiges Gefühl im Magen - welches ich erst zwei Tage später einzuordnen wusste:

Wir bekamen Post!!!  
Und mein flaues Gefühl im Magen änderte sich dezent ausgedrückt zu leichten Krämpfen! 
>> Wir erhielten ein mit diversem Fettdruck übersähtes Schreiben vom Bauamt:

- Die Voraussetzungen gem. §57 (1) BbgBO zur Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens liegen nicht vor: Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes nach §30 (1) oder (2) des Baugesetzbuches. 
(nun heißt es 3 Monate warten anstatt nur 4-6 Wochen! *schniiiiiiiiiiiiiiiiiiief*)

> Der Bauantrag ist unvollständig! sagte man uns fettgedruckt!

- diverse Angaben zu den Bauzeichnungen sind von der Hausfirma
  zu erbringen  (für mich sahen die vorhandenen schon recht genau aus!
  Aber ich bin ja nur ein Laie.)

- Was ist im Spitzboden geplant (Stauraum - was sonst?)

- Warum wollen wir die vorhandene Zufahrt umlegen (Is´ doch völlig
  egal, wo wir von der vorhandenen Staubpisten=Straße ("Offroad fahren"
  nennt man das, dort wo unser Herz wohnt...) auf unser Grundstück
  holpern wollen, so   lange noch gar keine feste Straße mit eigenen Grund-
  stückszufahrten existiert, oder?)


- Was geschieht mit der Laube (laut § 17 BbgBauVorlV beim Abriss
  von Gebäuden   mit nicht mehr als 500m³ umbautem Raum nicht mal eine
   Anzeigepflicht von Nöten.   "so what?")

- Fällgenehmigung der entsprechenden Bäume (Is klar, wird nachge-
  reicht! Wollten   wir aber eigentlich erst im Oktober einreichen, wo es kos-
  tenneutral gewesen wäre -   da man dann keine Ausnahme-/Sondergeneh-
  migung benötigt hätte.)

und(!!!) --- die Luft/Wasser-Wärmepumpe (aroTHERM VWL) aus 
unserem vertraglich festgelegten Öko-Tech aroV-Paket (was aus 
unserem Haus ein KfW-E70 Haus macht) ist laut Bauamt mit dieser
Schallleistung  ist nicht zulässig außerhalb des Wohnhauses!
  (OMG - und was nun??? Uns wurde sie doch bereits verkauft, obwohl
   man den amtlichen Lageplan kannte, wo sich das Baugebiet befindet.)

Und wir sollten alle Unterlagen bis zum ... (blablabla) erbringen, denn sonst würden Sie uns den Antrag zu unseren Kosten zurückschicken!

Und wir dachten schon, wir hätten jetzt mal eine kurze Verschnauffspause...

02.09.13 - Rückblick


Hausbau auf der anderen Seite der Erde
Die Zeichnungen der Architekten trafen ein und unser Grundriss im EG sah plötzlich verändert aus... Urplötzlich war das Gästeklo nicht mehr da wo es hin sollte und der HWR war stattdessen an dieser Stelle. Nach telefonischer Rücksprache wusste ich dann auch den Grund: Die Luftwärmepumpe braucht einen direkten Weg hinein ins Haus zum Wassertank, denn sonst hätte man zu große Wärmeverluste.
Meine erste Reaktion: "NEIIIIIIIN das will ich so nicht...!!!" - Pause ... Nachdenken ...
"Hmmmm, vielleicht kann ich ja doch damit leben!"

Die Zusammenarbeit mit den Architekten (KHD GmbH) der Firma HS Bau verlief erstaunlich gut. Durch ständige fernmündliche Kommunikation kamen wir schnell und detailgenau zu einem Ergebnis. Und so hatten wir nach 2-3 Tagen das fertige Objekt geplant. Nun mussten wir nur noch auf den amtlichen Lageplan vom Vermesser warten - der leider immer noch aus stand. Erst hiernach konnte der Bauantrag an uns geschickt werden.

Und am 11.09.13 klingelte der Postbote schwerbeladen an unserer Tür. Der Bauantrag war da!!!!

Nun galt es Bauantrag und Entwässerungsantrag (alles in dreifacher Ausfertigung für´s Bauamt) genau durchzulesen und für das Bauamt Nauen auf jeder einzelnen Seite in vollem Namen zu unterschreiben. Die Ausfertigung für die HS Bau brauchten wir nur mit einem Kürzel auf jeder Seite zu unterschreiben und zurückzuschicken.  Danach brummte die Hand und meine Unterschriften sahen nach der 200dersten auch nicht mehr so aus wie ich sie ursprünglich kannte und erkannte...

01.07.13 - Rückblick

Die (verschenkte) Laube
Nachdem wir von einem jahrelangen Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland kamen stand für uns eines fest: >Nicht mehr mieten!<
Zwei Wochen nachdem wir wieder hier gelandet waren, hatten wir auch schon fast ein vorher online beliebäugeltes Grundstück (knapp 800m²) in Falkensee gekauft. Die ruhige, sonnige Lage direkt am Wald hat uns einfach gleich überzeugt -
wenn schon hier dann hier!!!

Unsere Gegend


Mit der Auswahl der Hausfirma hingegen ließen wir uns zwangsläufig etwas mehr Zeit. Denn hier gab es so viel mehr zu beachten und abzuwägen.

Wir verliebten uns in das Stadthaus `Vision Finesse´ der Firma FIBAV (HS Bau). Und im Laufe der hieran folgenden Monate kristallisierte sich immer mehr heraus, dass es dieses auch werden sollte. Klein > fein > aber mein!!!

Nachdem wir über mehrere Wochen (ehrlich gesagt: Monate...) unser Haus im nächstgelegenen Maklerbüro der Firma FIBAV bis ins kleinste Eckchen geplant hatten, haben wir dann Mitte Juli unseren knapp 60seitigen Vertrag mit zittrigen Händen überschrieben.

Empfehlenswert war (neben einer Prüfung durch einen befreundeten Bauingenieur) die Prüfung durch eine Anwältin für Bau-/Vertragswesen der Verbraucherzentrale Berlin (am Bahnhof Zoo).

Uns fiel auf, dass die Mindestanzahl der Steckdosen, welche jeder einzelne Raum beinhalten sollte (laut einer entsprechenden DIN-Norm) viel zu wenig waren. Die DIN-Norm sprach von einer `Gehobenen´, einer `Standard´ und einer `Mindestausstattung´ an Steckdosen/Raum. Vertraglich festgehalten waren jedoch eine Steckdosenanzahl, die noch unter der Mindestausstattung laut DIN-Norm lag. 
Man kann eigentlich fast nie genug Steckdosen in einem Raum haben, daher mussten wir die Anzahl auf jeden Fall erhöhen, was durch eine kulante Regelung des Maklerbüros der Fibav erfolgte.

Was mich persönlich nach feierlicher Vertragsunterschrift im Maklerbüro etwas enttäuschte, war, dass der Vertrag nun vom FIBAV-Maklerbüro erst noch an die HS Bau zur "Prüfung" geschickt werden sollte. Diese Prüfung sollte vier Wochen andauern!
Zwischenzeitlich hatten wir einen staatlichen Vermesser bestellt, der bereits mehrfach mit der Firma zusammen gearbeitet hatte. Natürlich hatten wir vorab andere Vermesser bzgl. eines Kostenangebots angesprochen, doch diese lagen alle in ähnlicher Höhe. Der Vermesser verbrachte diverse Stunden auf unserem Grundstück, um genaue Messungen vorzunehmen (incl. bereits vorhandener Bepflasterung, Abwasserschächten und natürlich Bepflanzung etc.).
Noch bevor die vier Wochen abgelaufen waren hatten wir unseren Architekten-Termin mit der KHD GmbH. Hier nahm der Architekt noch detaillierte Änderungswünsche vor und besprach u.a. die Brüstungshöhe der Küchenfenster etc. Leider lag ihm die Bestätigung der HS Bau-Vertragsprüfung noch nicht vor und die Unterlagen vom Vermesser, sodass er unser Projekt bis zum Eintreffen dieser Unterlagen enttäuschenderweise noch auf Eis legen musste.
Die Vertragsprüfung durch HS Bau umfasste erwartungsgemäß die vollen vier Wochen und es traten abermals ca. 16 Klärungspunkte(!) in Bezug auf den bereits unterschriebenen Vertrag auf.  Es war für uns sehr enttäuschend, dass es dadurch zu einer Nachverhandlung des Vertrages trotz bereits geleisteter Unterschrift kam. Wozu handelt man dann eigentlich alle Punkte akribisch mit dem Fibav- Büro aus, wenn dann doch alles nochmal über den Haufen geworfen werden kann?

Abriss der Bodenplatte
Nun war der "Nach-"Vertrag unterschrieben und die Architekten (KHD GmbH) der HS Bau hatten weitere vier Wochen Zeit unser Haus zu zeichnen. Wir hatten es allmählich August. Und haben uns an den Abriss der Kleinstlaube sowie der dazugehörigen Monster-Bodenplatte gemacht. (Hierfür suchten wir auf einer bestimmten Online-Auktions-Seite nach dem günstigen Angebot und dieses bekam dann unseren Zuschlag.)



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